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Leistungen
Arbeitsunfall / Berufskrankheit
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Soziale Absicherung von Pflegepersonen
Die „ehrenamtlichen“ Pflegepersonen sind neben ihrer Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (näheres hierzu im Bereich Pflege) während ihrer Pflegetätigkeit auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die unfallversicherte Tätigkeit einer ehrenamtlichen Pflegeperson umfasst die Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege und - soweit diese Tätigkeiten überwiegend dem Pflegebedürftigen zugute kommen - auch die Pflegetätigkeiten in den Bereichen der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sind, dass die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig, in häuslicher Umgebung und - wie in der Rentenversicherung - in einem Umfang von regelmäßig mindestens 14 Stunden in der Woche durchgeführt wird. Dieser Unfallversicherungsschutz ist für die Pflegepersonen kostenlos. Eine entsprechende Meldung der Pflegepersonen an den Unfallversicherungsträger erfolgt durch die landwirtschaftliche Pflegekasse. Welcher Unfallversicherungsträger im Einzelfall zuständig ist, kann bei der landwirtschaftlichen Pflegekasse erfragt werden.