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Was ist bei einem Arbeitsunfall zu veranlassen?

Was ist bei einem Arbeitsunfall zu veranlassen?

Erste Hilfe leisten

Bei schwereren Verletzungen den Rettungsdienst rufen

Bei Vorliegen einer Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzung den Verletzten zum nächsterreichbaren Facharzt bringen

Nach der medizinischen Erstversorgung (z. B. durch Ersthelfer, Rettungsdienst, praktischen Arzt) den Verletzten zum Durchgangsarzt (D-Arzt) bringen, sofern die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Durchgangsärzte sind in der Regel die Chefärzte der chirurgischen Abteilungen der Krankenhäuser und niedergelassene Chirurgen. Durchgangsärzte in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Bei Unfällen mit Gefahrstoffen dem behandelnden Arzt Sicherheitsdatenblätter oder Betriebsanweisungen mitgeben.

Unfallanzeige erstatten. Je eher wir von einem Unfall erfahren, desto schneller können wir eine bestmögliche medizinische Behandlung sicherstellen.

Bei einem tödlichen Unfall oder einem Massenunfall den Unfall sofort der Berufsgenossenschaft telefonisch melden.

Die Rufnummern lauten:

Verwaltungssitz Darmstadt: 06151/702-0

                        Kassel 0561/1006-0

                        Saarbrücken 0681/66500-0

                        Speyer 06232/911-0

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