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Unfallanzeige

Die Unternehmer haben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Unfälle, bei denen Versicherte so verletzt worden sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden, unverzüglich anzuzeigen. Sind Versicherte getötet worden, ist dies sofort mitzuteilen (zum Beispiel telefonisch). Vordrucke für Unfallanzeigen sind unter anderem bei den Verwaltungsstellen der LKK erhältlich. Sie werden auf Anforderung auch von der Berufsgenossenschaft übersandt.

Das Aufsuchen des Arztes und dessen Hinweis, dass er die ärztliche Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft erstellen werde, ersetzen nicht die Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe der Unfallanzeige.

Bestehen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Berufskrankheit, ist dies der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ebenfalls vom Unternehmer anzuzeigen. Auch der Arzt erstattet im Regelfall diese Anzeige.

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