LKK Bonus-Programm
Gesundheitsvorsorge wird belohnt
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat sich - neben der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - auch zum Ziel gesetzt, die Belange der Patientinnen und Patienten stärker in den Mittelpunkt zu rücken, ihnen mehr Souveränität zu vermitteln, kurz: sie von Betroffenen zu Beteiligten werden zu lassen. Dazu sind im neuen Recht eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten enthalten, die die LKK bereits in ihr Programm aufgenommen hat. Als Stichworte seien nochmals die Kostenerstattung, der Selbstbehalt sowie die Beitragsrückzahlung genannt. In konsequenter Umsetzung der gesetzgeberischen Zielvorstellungen haben Vorstand und Vertreterversammlung der LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland nunmehr einen weiteren Schritt getan, nämlich die Einführung eines eigenen Bonus-Programms der LKK.
Mit diesem Bonus-Programm sollen diejenigen Versicherten "belohnt" werden, die sich aktiv für ihre Gesundheit einsetzen. Dabei werden sie doppelt belohnt: nicht nur, dass sie damit einen Beitrag zur Erhaltung ihrer Gesundheit leisten, die LKK belohnt auch die Aktivitäten rund um Vorsorge und Prävention mit Punkten und Geldprämien.
Bonuspunkte gibt es für folgende Maßnahmen:
- Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit,
- Eine jährliche (Frauen ab 19 bzw. Männer ab 44 Jahre) Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
- Kinderuntersuchungen bis einschließlich der Untersuchung U 9 zur Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung der Kinder in nicht geringem Maße gefährden ,
- qualitätsgesicherte Leistungen zur primären Prävention,
- Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe),
- Eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne – wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung – nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Darüber hinaus werden Bonuspunkte gewährt, wenn sich chronisch kranke Versicherte in ein sogenanntes DMP (Disease-Management-Programm) einschreiben. Zusätzlicher Vorteil bei Einschreibung in ein solches Programm: die LKK erstattet dann die beim Arztbesuch gezahlte Praxisgebühr. Zur Zeit bieten wir für folgende Krankheitsbilder Disease-Management-Programme an:
- Diabetes Mellitus Typ 1
- Diabetes Mellitus Typ 2
- KHK
- Brustkrebs
- Asthma/COPD
Das Bonusprogramm der LKK geht aber noch einen Schritt weiter: nicht nur die üblichen Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen oder auch die Einschreibung in DMP-Programme werden belohnt, sondern auch die Teilnahme der landwirtschaftlichen Unternehmer an den sogenannten Unternehmerschulungen, die die Berufsgenossenschaft in den drei Bundesländern anbietet. Damit soll zunächst ein weiterer Anreiz geschaffen werden, sich an der Unfallverhütung aktiv zu beteiligen. Letztlich wird damit aber auch deutlich, dass gerade das berufsständische Sondersystem der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung die enge Verbundenheit zwischen Berufsgenossenschaft und Krankenkasse zum Wohle der Versicherten nutzt.
Welche Bonuspunkte vergeben werden, ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich
Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen |
je 100 Punkte |
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je 150 Punkte | |
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Blutspende / Blutplasmaspende |
50 Punkte |
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100 Punkte | |
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je 150 Punkte | |
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Früherkennungsuntersuchungen für Kinder U 1 - U 6 U 7 - U 9 J 1 zahnärztliche Individualprophylaxe |
je 20 Punkte je 150 Punkte 150 Punkte 100 Punkte (2 x jährlich möglich) |
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Schutzimpfungen Kinder: alle empfohlenen Impfungen Erwachsene: Diphtherie, Tetanus, Zeckenschutzimpfung (wenn von der Ständ. Impfkommission empfohlen) Ab 60 Jahren: Grippeschutzimpfung, Pneumokokken |
je 100 Punkte |
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Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung |
100 Punkte |
Der Nachweis der einzelnen Maßnahmen erfolgt in einem Bonusheft, das bei der Krankenkasse erhältlich ist. Für zu diesem Zeitpunkt bereits absolvierte Vorsorge- oder Präventionsmaßnahmen reicht als Nachweis ein vom Behandler ausgestellter Beleg aus.
Das Bonusprogramm war zunächst auf zwei Jahre bis zum 31.12.2005 befristet und wird ab 01.01.2006 -jeweils für zwei Jahre- weitergeführt. Dabei sind die bis zum Ende des Zwei-Jahreszeitraumes erworbenen Punkte nicht auf den nachfolgenden Zeitraum übertragbar. Kinder bis zum 15. Lebensjahr sammeln Punkte mit einem Elternteil, bei dem sie familienversichert sind. Als Bonus werden Geldprämien gewährt, deren Höhe sich nach den folgenden drei Gruppen richtet:
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600 Punkte |
900 Punkte |
1.200 Punkte |
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25 Euro Prämie |
50 Euro Prämie |
75 Euro Prämie |
Mit der Entscheidung für die Gewährung von Geldprämien hat sich die Selbstverwaltung bewusst gegen Sachprämien ausgesprochen, die eine Lagerhaltung erforderlich werden lassen und somit erheblichen Verwaltungsaufwand produzieren würden.
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