Zusatzversicherungsverträge
Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich sowohl den gesetzlichen Krankenkassen als auch den Pflegekassen die Vermittlung privater Zusatzversicherungen ermöglicht. Dies kommt den Versicherten aber nur dann zugute, wenn ihre Kranken- bzw. Pflegekasse eine entsprechende Regelung in ihrer Satzung aufnimmt.
Um dem verständlichen Anliegen der Versicherten nach einer zusätzlichen privaten Vorsorge entgegen zu kommen, haben die Landwirtschaftliche Krankenkasse und die Landwirtschaftliche Pflegekasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland diese Regelung in ihren Satzung aufgenommen. Dabei können LKK und LPK die privaten Zusatzversicherungen lediglich vermitteln, Vertragspartner der Zusatzversicherung werden aber nicht LKK oder LPK, sondern das jeweilige Unternehmen der Privatversicherung.
Zwischenzeitlich bestehen Kooperationsverträge mit
Die Zusatztarife erstrecken sich auf die Absicherung von
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Wahlleistungen im Krankenhaus
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ambulanter Zusatzversicherung bis hin zu Heilpraktikerbehandlung
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Tarife für Brillen, gesetzliche Zuzahlungen
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zusätzlicher Zuschuß bei Zahnersatz
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Zahnerhalt
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Auslandskrankenversicherung
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Pflegetagegeld
Je nach Anbieter sind die Prämien mit einem Bonus versehen und abhängig von Geschlecht, Alter und evtl. Vorerkrankungen.
Für erste Informationen können Sie sich an folgende Mitarbeiter wenden:
Darmstadt: Herr Krämer (0 61 51) 702-1130, Herr Kurze (0 61 51) 702-1137
Kassel: Herr König (05 61) 1006-2318, Frau Schönebeck (05 61) 1006-2232,
Herr Wollenhaupt (05 61) 1006-2447
Saarbrücken: Herr Höhn (06 81) 66500-4433, Herr Münzel (06 81) 66500-4463
Speyer: Frau Weinheimer (0 62 32) 911-3239, Herr Fischer (0 62 32) 911-3236
Koblenz: Frau Steffen-Munsberg (02 61) 30327-6057, Herr Brust (02 61) 30327-6058
Trier: Herr Reuter (06 51) 14763-5209, Frau Gerten (06 51) 14763-5211
Sollten Sie weitergehende Detailinformationen wünschen, stehen Herr Wenz (Tel.-Nr. 06151/702-1266) sowie die örtlichen Ansprechpartner der GHV DARMSTADT zur Verfügung.