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Unterweisungsthemen

Unterweisungsthemen

Der Unternehmer ist verpflichtet, alle vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen zu ergreifen. Er muss alle Mitarbeiter zu sicherem Arbeiten und zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und der Betriebsanweisungen anhalten und sie über die mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefahren aufklären. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen.

Der Technische Aufsichtsdienst der LBG Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützt die Unternehmer mit entsprechenden Hinweisen zu den jeweiligen Unterweisungsthemen.

                   
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