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Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für Arbeitnehmer

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gegebenheiten expandieren immer mehr land- und forstwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe und benötigen dann für die anfallenden Arbeiten in ihren Betrieben neben den mitarbeitenden Familienangehörigen auch fremde Arbeitskräfte. Unternehmen mit Arbeitnehmern haben gegenüber den Familienbetrieben zusätzliche Verpflichtungen. Zum einen unterliegen sie, wie im vorigen Abschnitt dargestellt, den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, und zum anderen müssen sie gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Betriebe sicherstellen. Spätestens bis zum 1. April 2002 mussten alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer - auch wenn sie nur eine Vollzeitarbeitskraft oder Saisonarbeitskräfte haben bzw. ein Ausbildungsbetrieb sind - grundsätzlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen, die sie in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes berät. Die Kosten dafür hat der Unternehmer zu tragen.

Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Unfallverhütungsvorschrift eine sinnvolle Alternative zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit: Das Unternehmermodell. Das heißt, der Unternehmer kann von der Bestellung einer Sicherheitsfachkraft und einem Arbeitsmediziner absehen, wenn die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten in seinem Betrieb weniger als 16 beträgt und er an den Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft im Rahmen des Unternehmermodells teilnimmt.

Bereits seit 1997 können die in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) erfassten Arbeitgeber am Unternehmermodell für die Sicherheitstechnische Betreuung teilnehmen.

Durch die jüngst vorgenommene Änderung der Unfallverhütungsvorschrift gibt es diese Möglichkeit auch für die arbeitsmedizinische Betreuung. Die dafür notwendigen Schulungen werden ab dem Januar 2006 als "LUV-Modell Teil 3 - Arbeitsmedizinische Betreuung" angeboten.

Die Lehrgänge zum "LUV-Modell" werden in allen Landkreisen durchgeführt, so dass der Zeitaufwand und die Fahrwege minimiert werden.

Falls Sie nicht am "LUV-Modell" teilnehmen, obwohl Sie Arbeitnehmer beschäftigen oder deren Anzahl 15 Personen übersteigt, sind Sie dazu verpflichtet eine externe Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner zu bestellen.

Für die Bestellung einer externen Sicherheitsfachkraft wenden Sie sich bitte an die Berufsgenossenschaft oder an den Sicherheitstechnischen Dienst der Gartenbau-Berufsgenossenschaft.

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