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Aufgaben

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften

  • sorgen für die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften durch fachlich ausgebildete Technische Aufsichtsbeamte und Betriebsrevisoren,
  • führen Unfalluntersuchungen zur Ermittlung von Unfallursachen durch,
  • halten Schulungskurse ab,
  • werben in Vorträgen, Beratungen, Besprechungen sowie über die Presse, Rundfunk und Fernsehen für die Unfallverhütung,
  • fördern Ausbildungsmaßnahmen für die Erste Hilfe,
  • beraten die Hersteller von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten,
  • beteiligen sich an Ausstellungen und Messen mit Lehrschauen und sicherheitstechnischen Messekommissionen und
  • arbeiten mit allen in Betracht kommenden Stellen zur Förderung der Unfallverhütung zusammen.

Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen

Betriebsbesichtigungen sollen vorhandene Mängel im Betrieb aufdecken und somit im Vorfeld zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten beitragen. Dabei stellt der Revisor nicht nur eventuell bestehende Mängel fest, sondern gibt dem Betriebsunternehmer auch alle notwendigen Hinweise an die Hand, wie die Mängelbeseitigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Sofern Sicherheitsfachkräfte in dem besuchten Unternehmen tätig sind, werden diese in die Besichtigung einbezogen.

Unfalluntersuchungen

Ist es trotz gründlicher Beratung und Besichtigung in einem Unternehmen zu einem Unfall gekommen, können mit Hilfe von Unfalluntersuchungen bestehende Defizite aufgedeckt und beseitigt werden. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse fließen in das Vorschriftenwerk oder in die Informationsbroschüren ein.

Die intensiven Bemühungen haben in den letzten Jahren zu einem steten Rückgang der Unfallzahlen geführt. Trotz allem verunglücken immer noch zu viele Menschen bei der Arbeit in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau.

Schulungskurse

Neben den Betriebsbesichtigungen bieten die LBGen eine Vielzahl von Schulungskursen, in denen die Versicherten ihre Kenntnisse in sicheren Arbeitstechniken verbessern können, an.

Beliebt bei Versicherten sind eintägige Kurse, da aus betriebstechnischen Gründen oftmals eine längere Abwesenheit nicht möglich ist. Die Schulungskurse werden entweder von der LBG selbst oder in Zusammenarbeit mit einer fachkompetenten Institution wie z. B. Landwirtschaftskammern, DEULA-Schulen, mobile Waldbauernschule, Landes- und Staatsforstverwaltungen abgehalten.

Die Kursinhalte sind vielgestaltig und in ihrer Thematik auf Unfallschwerpunkte ausgerichtet, z. B. Schulungen für sichere Fäll- und Arbeitstechniken im Forst.

Mitgliederberatungen

Oftmals wird die Beratung gewünscht, wenn Umbauten im Unternehmen anstehen, Maschinen und Geräte beschafft werden sollen oder auch Fragen zum Umfang der Unfallversicherung erörtert werden sollen.

Neben der individuellen Beratung des Unternehmers steht der Technische Aufsichtsdienst (TAD) der LBGen auch bei örtlichen Versammlungen des Berufsstandes mit Rat und Tat zur Seite. Bei diesen Beratungen wird häufig das umfangreiche Film- und Broschürenmaterial eingesetzt, das ständig aktualisiert und den neuesten Anforderungen der Informationstechnik angepasst wird.

Mit diesen Materialien wird auch auf bestimmte Gruppen unter den Versicherten eingegangen.

Eine Liste der verfügbaren Broschüren und Filme kann beim Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften angefordert werden.

Beratungen von Landmaschinenherstellern

Die auch heute noch zunehmende Mechanisierung in der Landwirtschaft bringt eine Vielzahl von Unfallgefahren mit sich, die beim Entwurf und der Konstruktion von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten nicht immer vorhersehbar sind. Die Unfallzahlen belegen dies eindrucksvoll.

Rund 22 Prozent der Unfälle geschehen im Zusammenhang mit Maschinen und Geräten. Zu einer wichtigen Tätigkeit des TAB ist somit die Beratung von Landmaschinenherstellern geworden, was sich an der eindrucksvollen Zahl von rund 6.200 Beratungsgesprächen pro Jahr nachvollziehen lässt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen verfügen nicht immer über betriebseigene Fachleute, die die Vielzahl der anzuwendenden Vorschriften und Normen überblicken. Hier kann durch die Beratung im Vorfeld erreicht werden, dass der Unternehmer später eine Maschine erwirbt, die allen aktuellen Anforderungen der Sicherheitstechnik genügt.

Besondere Aktualität haben diese Beratungen durch die Internationalisierung des Landmaschinenmarktes erhalten.

Die LBGen und mit ihnen ihr Bundesverband haben sich dieser Herausforderung gestellt und, wie im folgenden dargestellt, ihr Beratungs- und Prüfwesen den EG-weiten Anforderungen angepasst.

Sichere Maschinen auch nach Schaffung des EG-Binnenmarktes

Am 1.1.1993 traten staatliche Vorschriften in Kraft, mit denen EG-Richtlinien, die Bau und Ausrüstung von Maschinen und Anlagen zum Inhalt haben, in nationales Recht umgesetzt werden. Danach müssen die in der EG in Verkehr kommenden Maschinen den "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) entsprechen.

Diese Maschinen sind mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Mit dieser Kennzeichnung und durch eine mitgelieferte Übereinstimmungserklärung bestätigt der Maschinenhersteller die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen.

Soweit konkretisierende, harmonisierte europäische Normen (CEN Normen) vorliegen, dürfte für den Maschinenhersteller diese Bestätigung kein Problem darstellen. Für land- und forstwirtschaftliche Maschinen sind diese Normen zwar in Arbeit, aber noch nicht alle fertiggestellt.

Priorität haben bei CEN die Normen, die Sicherheitsanforderungen an besonders gefährliche Maschinen festlegen. Als besonders gefährlich gelten z. B. die Kreissäge und die handgeführte Motorsäge. Für diese und für andere "gefährliche Maschinen" muss bis zum Vorliegen einer harmonisierten Norm eine Baumusterprüfung vor dem Inverkehrbringen durchgeführt werden. Für handgeführte Motorsägen liegt diese Norm seit September 1994 vor.

Prüfungen und Zertifizierungen in dem von EG-Richtlinien erfassten Bereich werden einer vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung benannten Stelle vorbehalten bleiben. Die Prüfstelle des BLB ist daher gemeinsam mit den Prüfstellen der DLG und des KWF unter dem Namen "Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik" (DPLF) akkreditiert worden, um so durch Bündelung der vorhandenen Ressourcen eine besonders leistungsfähige Prüf- und Zertifizierungsstelle zu schaffen.

Seit dem 01.01.1998 bietet die DPLF Gerätesicherheitsprüfungen (GS) an, die bis dahin von den Prüfstellen des BLB und des KWF durchgeführt wurden.

Maßnahmen aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes - Überwindung bürokratischer Doppelzuständigkeiten 

Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im Jahre 1996 unterliegen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe den staatlichen Arbeitsschutz-vorschriften nach diesem Gesetz. Neben diesen Vorschriften ha-ben die Unternehmer aber auch weiterhin die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG, Unfallverhütungsvorschriften) der Berufs-genossenschaft ein-zuhalten, die in weiten Bereichen deckungsgleich sind. Auch bei der Überwachung zur Einhaltung der Vorschriften gibt es seit 1996 somit die Zuständigkeit zweier Stellen, nämlich die der staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und die der Berufsgenossenschaften. Um trotz dieser Doppelzuständigkeit eine abgestimmte und effektive Unfallverhütung in den Betrieben zu ermöglichen, hat der Gesetz-geber den staatlichen Arbeitsschutzbehörden die Möglichkeit gegeben, staatliche Arbeitsschutz-aufgaben auf die Berufsgenossenschaften zu übertragen. In den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland wurde davon Gebrauch gemacht.

Bei den seitdem getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes konnte eine hohe Akzeptanz der Unternehmer festgestellt werden. Das ist sicherlich auf die insgesamt gute Zusammenarbeit der Unternehmer mit den Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft zurückzuführen. Ein Schwer-punkt war die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die anhand von Handlungshilfen praxisnah an Betriebseinrichtungen eingeübt wurde. Die Handlungshilfen, die für alle Arbeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft vorliegen, können kostenlos bei der Berufsgenossenschaft bezogen werden.

Die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes werden  in den aufgrund des Gesetzes erlassenen Verordnungen konkretisiert, wovon folgende für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe von besonderer Bedeutung sind:

- Arbeitsstättenverordnung

- Betriebssicherheitsverordnung

- Lastenhandhabungsverordnung

- Baustellenverordnung

- Verordnung über persönliche Schutzausrüstung

- Biostoffverordnung

- Bildschirmarbeitsverordnung

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