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Hinweise für Rentenbezieher

1. Überprüfung entfällt

Die bisher in 2 bis 3-jährigen Abständen durchgeführte Überprüfung der Bezugsberechtigung der Empfänger laufender Geldleistungen wird künftig entfallen. Grund dafür ist die Einführung eines maschinellen Sterbedatenabgleichs, mit dem der landwirtschaftlichen Alterskasse die relevanten Sterbefälle gemeldet werden. Dieses Verfahren entbindet jedoch die Rentenempfänger nicht von ihren Mitwirkungspflichten. Leistungsrelevante Änderungen in den persönlichen Verhältnissen wie z.B. der Tod des Ehegatten, Heirat, Wohnortwechsel usw. sind der Alterskasse auf jeden Fall anzuzeigen.

2. Überwachung der Stillegungsverpflichtung

Die Empfänger von Produktionsaufgaberente und Flächenzuschlag für stillgelegte Flächen gemäß FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit) werden dagegen weiterhin in 1 bis 2-jährigen Zeitabständen im Hinblick auf ihre Bezugsberechtigung überprüft. b) In Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Technischen Aufsichtsdienstes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (TAD) wird von der landwirtschaftlichen Alterskasse stichprobenweise die Einhaltung der Stillegungsverpflichtung nach dem FELEG über-wacht. Die Mitarbeiter des TAD prüfen in der Zeit von Juni bis September im Einvernehmen mit den Flächenzuschlagsempfängern die ordnungsgemäße Stillegung einzelner Grundstücke vor Ort.

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