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Datenschutz
Schutz der Sozialdaten
Wir unterliegen den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB). Dort sind unter anderem im Zehnten Buch (SGB X) die datenschutzrechtlichen Bestimmungen geregelt. Danach erheben, verarbeiten (insbesondere speichern) und nutzen wir personenbezogene Daten nur dann, soweit dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben zulässig und erforderlich ist.
Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen,
dass die Vorschriften über den Sozialdatenschutz beachtet werden.
Unsere Beschäftigten sind auf die Einhaltung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.
Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses
hinaus.