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Pflegekasse
Die Pflegekasse für den Gartenbau ist Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung
für Landwirte/Gärtner. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich
erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Mitglieder der Krankenkasse sind - abgesehen von wenigen Ausnahmen - kraft Gesetzes alle Unternehmer von Erwerbsgartenbaubetrieben, deren hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige und die Bezieher von Altersrente, Hinterbliebenenrente, Waisengeld und Landabgaberente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte/Gärtner sowie Produktionsaufgaberente.
Aufgabe der Pflegekasse ist u.a. die Gewährung folgender Leistungen:
- Pflegesachleistung,
- Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen,
- Kombination von Geldleistung und Sachleistung,
- Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson,
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
- Tagespflege und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen,
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Zusätzliche Betreuungsleistungen