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Für gärtnerische Unternehmer und für mitarbeitende Familienangehörige wird auf den Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung, der an die Krankenkasse für den Gartenbau zu zahlen ist, ein vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung festgestellter Zuschlag erhoben.

Für Mitglieder, die bei der Krankenkasse für den Gartenbau freiwillig versichert sind, wird ein monatlicher Beitrag in Höhe des Mittelwertes der monatlichen Einnahmen der jeweiligen Beitragsklasse der Krankenkasse für den Gartenbau erhoben.

 

Beitragsklassen für die Pflegekasse für den Gartenbau

Beitragstabelle der Kranken- und Pflegekasse ab 1.1.2012 für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige

Beitragstabelle der Kranken- und Pflegekasse ab 1.1.2012 für freiwillig Versicherte

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