Aufgaben der Pflegekasse
Die Pflegekasse für den Gartenbau ist Träger der Pflegeversicherung für Gärtner nach den Vorschriften des Pflege-Versicherungsgesetzes - Pflege-VG. Sie wurde am 1. Juni 1994 gegründet und ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung; sie unterliegt staatlicher Aufsicht.
Da die soziale Pflegeversicherung als Einheitsversicherung angelegt ist, gibt es überall einheitliche Leistungen. Mit Wirkung ab 1.1.2005 wird durch das Kinder-Berücksichtigungsgesetz die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Pflegeversicherung verändert. Danach wird für Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die kinderlos sind, ein um 0,25 Prozentpunkte erhöhter Beitragssatz erhoben. Von Mitgliedern mit Kind (Eltern, Stief- oder Pflegeeltern) wird dieser Beitragszuschlag nicht gefordert.
Konsequent war deshalb die Einrichtung eines kassenübergreifenden Finanzausgleichs, in dem die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten aller Pflegekassen in Deutschland nach dem Verhältnis der Beitragseinnahmen gemeinsam getragen werden.