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Krankenkasse
Die Krankenkasse für den Gartenbau ist Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für Landwirte/Gärtner. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Mitglieder der Krankenkasse sind - abgesehen von wenigen Ausnahmen - kraft Gesetzes alle Unternehmer von Erwerbsgartenbaubetrieben, deren hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige und die Bezieher von Altersrente, Hinterbliebenenrente, Waisengeld und Landabgaberente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte/Gärtner sowie Produktionsaufgaberente.
Aufgabe der Krankenkasse ist u.a. die Gewährung folgender Leistungen:
- Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Krankheiten,
- Krankenhilfe,
- Mutterschaftshilfe,
- sonstige Hilfen,
- Betriebs- und Haushaltshilfe.