Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen
Eigene Wünsche und Bedürfnisse können während eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes berücksichtigt werden. Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Versicherte der Krankenkasse für den Gartenbau können ihren gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer stationären Zusatzversicherung des Kooperationspartners – der R+V Krankenversicherung AG – sinnvoll ergänzen. Der Tarif SG 1 K bietet folgende Leistungen (es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen):
- freie Wahl eines zugelassenen Krankenhauses,
- freie Wahl des Arztes bzw. Spezialisten,
- Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus möglich,
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer,
- Übernahme der Kosten für einen Telefonanschluss,
- Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen,
- Beitragsfreistellung nach mindestens achtwöchigem Krankenhausaufenthalt.
Um günstige Beiträge zu ermöglichen, enthält dieser Tarif der R+V Krankenversicherung AG keine Alterungsrückstellungen. Außerdem wird den Versicherten nach einer Versicherungsdauer von fünf Jahren ein Treuebonus von zehn Prozent auf die dann gültigen Beiträge gewährt.
Bei Ausscheiden aus der Krankenkasse für den Gartenbau entfällt der Anspruch auf diese Vergünstigungen. Selbstverständlich ist aber eine Fortsetzung des Versicherungsschutzes zu normalen Konditionen möglich.
Informationen zu diesem Versicherungsschutz und Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter www.ruv.de bzw. in den Volksbanken/Raiffeisenbanken, R+V Agenturen oder der Direktion Taunusstraße 1, in 65193 Wiesbaden.
Ansprechpartner bei der Krankenkasse für den Gartenbau ist:
Hans-Jürgen Altewischer
Tel.: 05 61 928 24 32
Fax: 05 61 928 30 2432
E-Mail: Hans-Jürgen Altewischer