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Informationen für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat eine Vielzahl von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Hierzu gehören insbesondere die Beurteilung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen sowie die Entscheidung über die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt. Des Weiteren hat der Arbeitgeber die Beiträge zu berechnen und die Arbeitnehmeranteile einzubehalten, einen Beitragsnachweis zu erstellen sowie die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen.

Ab Januar 2006 ist für alle Arbeitgeber ein ausschließlich maschinelles Meldeverfahren in der Sozialversicherung vorgeschrieben. Einzelheiten hierüber enthält ein ausführliches Informationsblatt, das Sie hier aufrufen können.

Sofern bisher noch kein maschinelles Entgeltabrechnungssystem eingesetzt wird, stellt die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) das Produkt "sv.net" zur Verfügung. Es handelt sich um ein zur Zeit kostenfreies Programm der Krankenkassen, mit dem sowohl Meldungen zur Sozialversicherung als auch Beitragsnachweise übermittelt werden können.

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