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Fortbestehen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse für den Gartenbau bleibt für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige über das Ende der Versicherungspflicht hinaus erhalten, solange

  • Anspruch auf Krankengeld oder auf Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Erziehungsurlaub in Anspruch genommen wird oder
  • von einem Rehabilitationsträger während einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld gezahlt wird.

Bei Ableistung gesetzlicher Dienstpflicht wird bei allen Versicherten die Mitgliedschaft nicht unterbrochen.

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