Berufsgenossenschaft Prävention Haftpflicht Service Alterskasse Krankenkasse Pflegekasse Extranet
Sie sind hier: Krankenkasse Versicherter Personenkreis

Freiwillige Versicherung

Eine freiwillige Versicherung ist möglich für

  • Personen, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren,
  • den überlebenden oder geschiedenen Ehegatten eines Versicherten,
  • Personen, für die die Familienversicherung weggefallen ist,
  • Kinder, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

Die Fortsetzung der Versicherung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bzw. nach Beendigung der Familienversicherung zu beantragen.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Sozialversicherung für den Gartenbau
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an info@gartenbau.lsv.de