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Befreiung von der Versicherungspflicht

Befreiung von der Versicherungspflicht können beantragen:

  • Unternehmer, wenn der Wirtschaftswert ihres gärtnerischen Unternehmens 60.000,00 DM übersteigt oder
  • Personen, die eine Rente von der Alterskasse beantragt haben oder beziehen.

Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht (Aufnahme der Unternehmertätigkeit bzw. Beantragung der Rentenleistung von der Alterskasse) zu stellen. Die Befreiung ist unwiderruflich; sie ist ausgeschlossen, wenn bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden.

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