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Krankenkasse
Versicherter Personenkreis
Versicherungsfreiheit
Wer in der allgemeinen Krankenversicherung versicherungsfrei ist (z. B. höherverdienende Arbeitnehmer, Beamte usw.), bleibt auch in der landwirtschaftlichen / gärtnerischen Krankenversicherung versicherungsfrei. Eine freiwillige Mitgliedschaft kann dagegen - bei Erfüllen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen - durchgeführt werden (siehe freiwillige Versicherung).