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Krankenkasse
Versicherter Personenkreis
Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres
Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres, die keine Rente von der Alterskasse beziehen und zwischen der Vollendung des 50. und 65. Lebensjahres mindestens 60 Kalendermonate*) als Unternehmer, Kleinunternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige versichert waren sowie deren überlebende Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner dieser Personen.
*) Für die neuen Bundesländer gelten hier 12 Monate.