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Krankenkasse
Versicherter Personenkreis
Familienversicherte
In der beitragsfreien Familienversicherung können folgende Angehörige versichert werden:
- der Ehegatte
- der eingetragene Lebenspartner
- die Kinder
- die Kinder von familienversicherten Kindern
- die Stiefkinder (auch die Kinder des Lebenspartners) und Enkel, die von dem Mitglied überwiegend unterhalten werden, sowie Pflegekinder und Adoptionspflegekinder
Nach näherer Bestimmung durch die Satzung können auch sonstige Angehörige, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihm ganz oder überwiegend unterhalten werden, in der Familienversicherung versichert werden und zwar
- Verwandte des Versicherten, seines Ehegatten oder seines Lebenspartners bis zum dritten und Verschwägerte bis zum zweiten Grade, wenn sie als behinderte Menschen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, zu dem eine Familienversicherung bestanden hat.
- die voll verwaisten Geschwister des Mitgliedes, seines Ehegatten oder seines Lebenspartners.
Altersgrenzen für Kinder
Kinder (auch vollverwaiste Geschwister) sind mitversichert:
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten
- über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert wurde für den Zeitraum der Unterbrechung oder Verzögerung
- ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung während der Zeit der Familienversicherung eingetreten ist
Ausgenommen von der Familienversicherung sind Familienangehörige,
- die versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind (z. B. Auszubildende, versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige und Rentner/Altenteiler)
- die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind
- die ein eigenes monatliches Gesamteinkommen haben, das 365,-- € (Wert für das Jahr 2011), bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 400,- € übersteigt
- die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind (z. B. mit einem Ladengeschäft/ Gewerbebetrieb)
- Kinder, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist und ein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat 4.125,00 € (Wert für das Jahr 2011) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist.