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Krankenkasse
Versicherter Personenkreis
Kleinunternehmer
Gärtnerische Kleinunternehmer, deren Unternehmen die Mindestgröße nicht erreicht, wenn
- die für die Alterskasse für den Gartenbau maßgebende Mindestgröße um nicht mehr als die Hälfte unterschritten wird und
- das Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, das sie neben dem Einkommen aus dem Gartenbau erzielen, im Kalenderjahr die Hälfte der jährlichen Bezugsgröße nicht übersteigt.