Betriebs- und Haushaltshilfe
Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist eine spezifische Leistung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Sie wird, je nach Sachverhalt, von der Alterskasse, der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft erbracht. Die Krankenkasse für den Gartenbau tritt mit der Leistung der Betriebs- und Haushaltshilfe vor allem bei der Krankenhausbehandlung und der Arbeitsunfähigkeit des gärtnerischen Unternehmers, seines mitarbeitenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ein.
Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist eine Sachleistung, die in der Person einer Ersatzkraft erbracht wird. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer vom Sozialversicherungsträger gestellten und einer von dem Unternehmer selbstbeschafften Ersatzkraft. Kommt eine vom Unternehmer selbstbeschaffte Ersatzkraft zum Einsatz, so wird die Leistung durch eine Kostenerstattung in angemessener Höhe erbracht. Die aktuellen Erstattungshöchstsätze können Sie hier aufrufen.
Näheres zur Betriebs- und Haushaltshilfe, auch soweit sie durch die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft gewährt wird, finden Sie in einem Merkblatt, das als Datei im PDF-Format verfügbar ist. Um es am Bildschirm zu betrachten oder zu drucken, benötigen Sie das Programm Acrobat-Reader, das Sie hier kostenlos herunterladen können.
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Merkblatt Betriebs- und Haushaltshilfe für Gartenbauunternehmer, ihre Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner |