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Versicherungsschutz im Urlaub
Der Versicherungsschutz der Krankenkasse für den Gartenbau erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Bei Reisen im Inland sollte unbedingt die Krankenversichertenkarte mitgenommen werden.
Bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union und einige weitere europäische Länder sowie Tunesien besteht Versicherungsschutz durch die Krankenkasse für den Gartenbau. Für die Inanspruchnahme der Leistungen in den meisten dieser Länder wird eine Europäische Krankenversichertenkarte (EHBC) der Krankenkasse für den Gartenbau benötigt. Wenn Sie Fragen haben, sind wir Ihnen gern behilflich.
Eine ausführliche Beschreibung dieser Leistungen finden Sie im
Merkblatt Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland.