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Fahrkosten

Notwendige Fahrkosten übernimmt die Krankenkasse für den Gartenbau insbesondere

  • im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung (Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung) für die Hin- und Rückfahrt,
  • bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
  • bei Fahrten mit einem Krankenwagen und
  • bei Fahrten zur vor- oder nachstationären Behandlung, ambulanten Krankenhausbehandlung sowie einer ambulanten Behandlung, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht durchführbar ist.

Der Versicherte hat für jede einfache Fahrt allerdings einen Eigenanteil von 10 v. H. der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten der Fahrt, zu bezahlen. Gesetzliche Zuzahlungen müssen bis zur Höhe der persönlichen Belastungsgrenze geleistet werden.

Der Eigenanteil entfällt bei Fahrten, die in Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation stehen.

Fahrten zur ambulanten Behandlung (z.B. Arztbesuch) können nur nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse für den Gartenbau in besonderen Ausnahmefällen übernommen werden.

Eine ausführliche Beschreibung eines Teils dieser Leistungen finden Sie in einem Merkblatt, das als Datei im PDF-Format verfügbar ist. Um es am Bildschirm betrachten oder drucken zu können, benötigen Sie das Programm Acrobat Reader, das Sie hier kostenlos herunterladen können.

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Stand: 1. Juni 2007 - 119 KB

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