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Soziotherapie und Hospizversorgung

Soziotherapie

Schwer psychisch Kranke unterstützt die Krankenkasse für den Gartenbau mit Soziotherapie, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. Im Rahmen der Soziotherapie motivieren und begleiten Fachkräfte den Patienten z. B. bei Arztbesuchen und koordinieren die Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen.

Versicherte haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Zuzahlungen 10 v. H. der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR, zu leisten. Gesetzliche Zuzahlungen müssen bis zur persönlichen Belastungsgrenze geleistet werden.

Hospizversorgung

Die Krankenkasse für den Gartenbau gewährt einen Zuschuss zu den Kosten einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht möglich ist.

Die Betreuung in einem Hospiz umfasst eine medizinische und pflegerische Versorgung, aber auch eine soziale und geistig-seelische Betreuung sowie eine Sterbe- und Trauerbegleitung.

Durch die Krankenkasse für den Gartenbau werden ambulante Hospizdienste gefördert, die eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Bereich erbringen.

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