Zuzahlungsregelungen der Krankenkasse
Zuzahlungsregelungen zu Leistungen der Krankenkasse für den Gartenbau
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Leistung |
Zuzahlung |
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Arzneimittel und Verbandmittel |
10 % der Kosten, |
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Heilmittel |
10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung |
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Hilfsmittel |
10 % der Vertragspreise, |
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Stationäre Behandlung/ Anschlussheilbehandlung |
pro Tag 10 €, maximal 28 Tage im Kalenderjahr |
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Fahrkosten |
10 % der Kosten, |
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Rehabilitation (ambulant und stationär) |
10 € je Kalendertag ohne zeitliche Begrenzung |
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Vorsorge (stationär) |
10 € je Kalendertag ohne zeitliche Begrenzung |
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Praxisgebühr |
10 € je Quartal für die erste Inanspruchnahme eines Arztes (auch Hochschulambulanz, ambulante Operation im Krankenhaus), Zahnarztes oder Psychotherapeuten, weitere Behandlungen beim selben Arzt sind im gleichen Quartal zuzahlungsfrei, ohne Überweisung zu einem anderen Arzt wird erneut die Gebühr fällig |
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Häusliche Krankenpflege |
10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage der Leistung je Kalenderjahr plus 10 € je Verordnung |
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Soziotherapie |
10 % der Kosten, |
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Hinweis (Härtefall-Regelung): Ist die Belastungsgrenze unter Berücksichtigung der im laufenden Kalenderjahr entrichteten Zuzahlungen erreicht, werden übersteigende Beträge auf Antrag erstattet. Für den Rest des Jahres erfolgt dann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen. |
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