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Zuzahlungsregelungen der Krankenkasse

Zuzahlungsregelungen zu Leistungen der Krankenkasse für den Gartenbau 

 

Leistung

 Zuzahlung 

Arzneimittel und Verbandmittel

10 % der Kosten,
mindestens 5 € - höchstens 10 €,
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Heilmittel

10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung

Hilfsmittel

10 % der Vertragspreise,
mindestens 5 € - höchstens 10 €,
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten; bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel 10 % je Packung,
höchstens 10 € für den Monatsbedarf

Stationäre Behandlung/ Anschlussheilbehandlung

pro Tag 10 €, maximal 28 Tage im Kalenderjahr

Fahrkosten

10 % der Kosten,
mindestens 5 € - höchstens 10 €,
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten (gilt bei allen Versicherten ohne Altersbeschränkung)

Rehabilitation (ambulant und stationär)

10 € je Kalendertag ohne zeitliche Begrenzung

Vorsorge (stationär)

10 € je Kalendertag ohne zeitliche Begrenzung

Praxisgebühr

10 € je Quartal für die erste Inanspruchnahme eines Arztes (auch Hochschulambulanz, ambulante Operation im Krankenhaus), Zahnarztes oder Psychotherapeuten, weitere Behandlungen beim selben Arzt sind im gleichen Quartal zuzahlungsfrei, ohne Überweisung zu einem anderen Arzt wird erneut die Gebühr fällig

Häusliche Krankenpflege

10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage der Leistung je Kalenderjahr plus 10 € je Verordnung

Soziotherapie

10 % der Kosten,
mindestens 5 € - höchstens 10 €,
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

 Hinweis (Härtefall-Regelung):

Die Zuzahlungen werden auf die individuelle Belastungsgrenze angerechnet (mit Ausnahme der Zuzahlung für Betriebs- und Haushaltshilfe nach der Satzung). Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; sie reduziert sich bei chronisch Kranken auf 1 %.

 Ist die Belastungsgrenze unter Berücksichtigung der im laufenden Kalenderjahr entrichteten Zuzahlungen erreicht, werden übersteigende Beträge auf Antrag erstattet. Für den Rest des Jahres erfolgt dann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen.

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