Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 höher absetzbar
Ab dem 01.01.2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem gesetzlichen Leistungsumfang entsprechen, steuerlich erstmals in voller Höhe abgesetzt werden.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung werden die steuerlichen Berücksichtigungen der Vorsorgeaufwendungen verbessert. Bereits bisher können die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bis zu bestimmten Höchstbeträgen von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Neu ist, dass ab 2010 alle tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Beiträge, für die ein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, besteht.
Meldung an die Finanzverwaltung
Bei Arbeitnehmern werden diese Beiträge schon bisher mit der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter übermittelt. Bei Versicherten, die ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen (z. B. landwirtschaftliche Unternehmer, freiwillig Versicherte, Rentner, soweit sie die Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen), wird ab 2010 ein Meldeververfahren durch die Krankenkassen eingeführt. Übermittelt werden die im jeweiligen Beitragsjahr tatsächlich geleisteten und erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Meldungen an die Finanzverwaltung erfolgen jeweils rückwirkend bis Ende Februar für das abgelaufene Kalenderjahr, also erstmals im Februar 2011 für das Beitragsjahr 2010. Die Höhe der übermittelten Beträge werden wir Ihnen schriftlich mitteilen.
Einwilligung zur Datenübermittlung
Voraussetzung für die Meldung Ihrer Beitragszahlungen an die Finanzverwaltung ist Ihre Einwilligung. Der Datenübermittlung muss ausdrücklich zugestimmt werden. Ohne Ihre Einwilligung können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht unbeschränkt steuermindernd berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 2 Satz 3 EStG).
Bereits ab Januar weniger Steuern
Sofern Sie bereits vorab eine Beitragsbescheinigung benötigen (z. B. für die geänderte Festsetzung der Steuervorauszahlung), bitten wir um Nachricht. Wir werden Ihnen dann eine entsprechende Bescheinigung zukommen lassen. Bei Fragen zu den Auswirkungen des geänderten Steuerrechts auf Ihre persönliche Situation kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen.