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Freiwillige Mitglieder - 20 Beitragsklassen
Die Krankenkasse für den Gartenbau hat zum 01.01.2010 erstmalig von der Möglichkeit der Festsetzung der Beiträge für freiwillige Mitglieder in 20 Beitragsklassen Gebrauch gemacht.
Mit dieser Erweiterung auf 20 Beitragsklassen wird eine gerechtere Beitragseinstufung
möglich, da
- eine nach dem Einkommen differenzierte Beitragseinstufung erfolgt,
- durch eine differenzierte Beitragseinstufung für die meisten Mitglieder eine Beitragsentlastung entsteht (ausgenommen hiervon sind die Beitragsklassen, in denen seitens des Gesetzgebers Vorgaben bestehen),
- durch die Umstellung auch die Beiträge der Beitragsentlaster, Existenzgründer sowie der hauptberuflich Selbständigen stabil gehalten werden.