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Neuer Tätigkeitsschlüssel für Arbeitgebermeldungen

Mit den Meldungen ihrer Beschäftigten zur Sozialversicherung übermitteln Arbeitgeber auch einen „Tätigkeitsschlüssel“, der von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird und Angaben zu den beruflichen Tätigkeiten im Betrieb beinhaltet.

Ab 1. Dezember 2011 wird ein neuer Tätigkeitsschlüssel eingeführt. Er wird von bisher fünf auf neun Stellen erweitert. Das bedeutet:

  • Anmeldungen, mit einem Beschäftigungsbeginn (Meldezeitraum) ab 1. Dezember 2011,
  • Entgeltmeldungen, deren Meldezeitraum nach dem 30. November 2011 endet und
  • Jahresmeldungen für das Jahr 2011

sind mit dem neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel zu übermitteln. Alle Meldungen, die Meldezeiträume bis 30. November 2011 umfassen (z. B. Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung zum 27. November 2011), sind mit dem bisherigen fünfstelligen Schlüssel abzugeben.

Mit der Ausfüllhilfe „sv.net“ (Version 11.1) www.svnet.info kann bereits ab Juli 2011 der neue Tätigkeitsschlüssel vergeben werden. Alle Informationen zum neuen Tätigkeitsschlüssel sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Dort kann der neue Tätigkeitsschlüssel auch online ermittelt werden.

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