Präventionsurlaub - was ist das denn?
Hierbei handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme nach § 20 Sozialgesetzbuch V (SGB V),
bei der Sie sich durch gezielte Entspannungs- oder Bewegungsmaßnahmen Ihrer Gesundheit widmen und sich gleichzeitig erholen. Der besondere Vorteil ist, dass diese Präventionsmaßnahme von der Krankenkasse für den Gartenbau mit bis zu 150,00 EUR bezuschusst wird.
Diese Präventionsmaßnahme gehört zum Bereich der nachhaltigen Gesundheitsvorsorge, bei der es darum geht, Krankheiten schon vor ihrem Ausbruch zu verhindern und gleichzeitig Tipps und Anregungen zu erhalten, wie man seine Lebensweise bewusster und gesünder gestalten kann. Die Maßnahme richtet sich daher vor allem an gesunde Menschen, die eigenverantwortlich etwas für den Erhalt ihrer Gesundheit tun möchten.
Wichtig für die Förderung dieser Präventionsmaßnahme ist es, dass das Angebot des Veranstalters die gesetzlich vorgeschriebenen Standards nach § 20 SGB V erfüllt. So müssen die Kurse des Gesundheitsprogramms von ausgebildeten Trainern geleitet werden, die Therapeuten müssen umfassende Qualifikationsnachweise erbringen und das Kursprogramm muss mindestens einem der Handlungsfelder Bewegung und Entspannung entstammen.
Im Gesundheits-Zentrum Saarschleife in Mettlach-Orscholz werden z. B. verschiedene Präventionskurse angeboten, über die man sich auch im Internet direkt unter Klinik Saarschleife Prävention informieren kann
Eine umfangreiche Informationsbroschüre und weitere Informationen mit Terminlisten können Sie auf der Internetseite unseres Kooperationspartners AKON entnehmen oder setzen Sie sich mit unserer Krankenkasse direkt in Verbindung.
Ansprechpartner bei der Krankenkasse für den Gartenbau ist:
Herr J. Anders
Tel.: 040 789 1321
Fax: 040 789 1465
E-Mail: J. Anders