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Die Alterssicherung der Landwirte ist eine berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Gärtnerische Unternehmen mit Urproduktion zählen zur Landwirtschaft. Bundesweit zuständig für die Alterssicherung der Gärtnerinnen und Gärtner ist  die Alterskasse für den Gartenbau in Kassel.

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