Zuschuss zum Beitrag
Versicherungspflichtige Landwirte erhalten einen Zuschuß zu ihrem Beitrag und zum Beitrag für ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, wenn das jährliche Einkommen 15.500 EUR nicht übersteigt.
Mit Hilfe dieses Zuschusses soll eine gezielte Entlastung der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen (gärtnerischen) Unternehmen erreicht werden.
Die aktuelle Zuschusshöhe finden Sie unter "Zahlen und Fakten".
Eine ausführliche Beschreibung dieser Leistung finden Sie in einem Merkblatt, das als Datei im PDF-Format verfügbar ist. Um es am Bildschirm zu betrachten oder zu drucken, benötigen Sie das Programm Acrobat-Reader, das Sie hier kostenlos herunterladen können.
| Merkblatt Beitragszuschüsse |
Vordrucke für die Beantragung dieser Leistung finden Sie unter Formulare.