Betriebs- und Haushaltshilfe
Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist eine spezifische Leistung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Sie wird, je nach Sachverhalt, von der Alterskasse, der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft erbracht. Die Alterskasse gewährt Betriebs- und Haushaltshilfe insbesondere als ergänzende Leistung während einer von ihr erbrachten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme, aber auch im Fall des Todes des als Landwirt versicherten gärtnerischen Unternehmers oder seines Ehegatten.
Die Betriebs- und Haushaltshilfe ist eine Sachleistung, die in der Person einer Ersatzkraft erbracht wird. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer vom Sozialversicherungsträger gestellten und einer von dem Unternehmer selbstbeschafften Ersatzkraft. Kommt eine vom Unternehmer selbstbeschaffte Ersatzkraft zum Einsatz, so wird die Leistung durch eine Kostenerstattung in angemessener Höhe erbracht. Die aktuellen Erstattungshöchstsätze können Sie hier aufrufen.
Näheres zur Betriebs- und Haushaltshilfe, auch soweit sie durch die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft gewährt wird, finden Sie in der Broschüre Betriebs- und Haushaltshilfe für Gartenbauunternehmer.