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Arbeitsmedizinische Vorsorge neu geregelt

Im Rahmen der Neuordnung des staatlichen Arbeitsschutzrechts wurden u.a. auch die Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und den dabei anzuwendenden Vorsorgeuntersuchungen reformiert und mit der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“, kurz ArbMedVV, zentral für alle Wirtschaftszweige zusammengefasst. Das hat auch massive Auswirkungen auf die im Gartenbau anzuwendenden Untersuchungen gehabt. So ist z.B. der bekannte Untersuchungsgrundsatz H9 „Baumarbeiten“ mittlerweile hinfällig. Hier wurde u.a. auch die Eignung der betreffenden Person abgefragt, was aber nicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört. Um nun die notwendigen Anforderungen an die Eignung von Personen, die z. B. mit gefährlichen Baumarbeiten beschäftigt sind, weiterhin erfassen zu können, wurde dies für die Gartenbau-Berufsgenossenschaft in einer Informationsschrift für die versicherten Unternehmen und Personen zusammengefasst. Daneben sind die zu diesem Thema häufig gestellten Fragen aufgeführt, um auf diesem Wege Unklarheiten gleich zu beseitigen.

Weitere Informationen können sie hier einsehen.

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