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Prävention
Technischer Aufsichtsdienst
Aufgaben:
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Unfällen von zentraler Bedeutung. Im Jahre 1996 wurde das bestehende Unfallversicherungssystem vom Gesetzgeber durch die Einbindung in das Sozialgesetzbuch (SGB VII) bestätigt. Der Präventionsauftrag wurde sogar darüber hinaus um die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert.
Der Technische Aufsichtsdienst der Gartenbau - Berufsgenossenschaft ist bestrebt, den Mitgliedern und Versicherten eine optimale Betreuung zu gewähren, damit Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden.
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