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Unterweisungshilfen / Schulungsmaterial

Der Unternehmer hat seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.
Die Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren sowie Gefahrstoffe und das Handbuch für Arbeitssicherheit können als Handlungshilfe dienen. Mit Hilfe des Unterweisungsbuches können die einzelnen Unterweisungen schriftlich dokumentiert werden.

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