Merkblatt Unfallversicherung
Weitergehende Informationen über die gärtnerische Unfallversicherung finden Sie in diesem Merkblatt.
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Berufsgenossenschaft
Versicherter Personenkreis
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Zur Begründung der Versicherung bedarf es keiner Beitrittserklärung. Die Versicherung kann nicht durch Austrittserklärung beendet werden. Wer in der berufsständischen gärtnerischen Unfallversicherung versichert ist, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Links.