Gut abgesichert: Zusatzversicherung
Wer kann eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen?
- Unternehmer und Mitunternehmer sowie
- deren mitversicherte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und
- regelmäßig wie ein Unternehmer selbstständig Tätige von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften
Warum ist für diese Personen die freiwillige Zusatzversicherung so wichtig?
Weil sie nach einem Arbeitsunfall Geldleistungen nur auf der Grundlage eines fiktiven Jahresarbeitsverdienstes erhalten. Dieser ist gesetzlich festgelegt und beträgt zurzeit nur 13.712,91 Euro. Die hieraus errechneten Geldleistungen werden, in den seltensten Fällen ausreichen, den eingetretenen Einkommensverlust auszugleichen.
Wie funktioniert die freiwillige Zusatzversicherung?
Der fiktive Jahresarbeitsverdienst von 13.712,91 Euro wird um einen Betrag, den der Versicherte selbst bestimmt, aufgestockt. Einzige Beschränkung: Der Gesamt-Jahresarbeitsverdienst darf nicht über 72.000,00 Euro hinaus gehen.
Daraus resultieren im Versicherungsfall ein deutlich höheres Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und auch höhere Verletzten- und Hinterbliebenenrenten. EineTabelle zeigt an einigen Beispielen die jeweiligen Leistungshöhen überzeugend auf.
Warum die zusätzliche Absicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft?
Weil im Leistungsfall kein "Papierkrieg" auf den Versicherten zukommt: Er braucht keinen Auszahlungsantrag zu stellen und nichts zu belegen; das Geld aus der Zusatzversicherung wird zusammen mit der gesetzlichen Leistung automatisch ausgezahlt.
Weil sie ein konkurrenzlos günstiges Beitrags-Leistungs-Verhältnis bietet. Für 100,00 Euro zusätzlich versicherten Jahresarbeitsverdienst zahlt man jährlich einen Beitrag von 1,35 Euro, das sind nur rund 11 Cent im Monat.
Die Zusatzversicherung muss man bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft schriftlich oder per Extranet beantragen. Das Antragsformular können Sie hier aufrufen oder direkt online über das Extranet ausfüllen. Die Zusatzversicherung tritt am Tag nach dem Eingang des Antrags bei der Berufsgenossenschaft in Kraft.