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GHV Darmstadt
GHV
Sie sind hier: Service Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Darmstadt (GHV) Leistungen der GHV

Schlepper-Haftpflichtversicherung

Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist Kraft Gesetz verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um mögliche Verkehrsopfer zu schützen. Diese Versicherung soll sicherstellen, dass weder der Geschädigte, noch der Schädiger, durch den Gebrauch eines Fahrzeuges existentiell bedroht werden.

Volldeckung (überbetrieblicher Maschineneinsatz)

Die GHV leistet auch bei

  • Umweltschäden (wie Spritzschäden durch Verwehen des Unkrautvernichtungsmittels auf Nachbargrundstücke)

  • Einsatz während Brauchtumsveranstaltungen (wie Kirchweih, Fastnacht, etc.)

  • überbetrieblichem Maschineneinsatz (wie Lohnarbeit)

Teildeckung (Einsatz nur eigener Betrieb)

Wird das Fahrzeug ausschließlich für den eigenen Betrieb genutzt, bietet Ihnen die GHV mit der Haftpflicht-Teildeckung eine günstige Alternative zur Haftpflicht-Volldeckung. Lediglich der überbetriebliche Maschineneinsatz ist dann nicht eingeschlossen.

Eingeschlossen sind

  • Umweltschäden (wie Spritzschäden durch Verwehen des Unkrautvernichtungsmittels auf Nachbargrundstücke)

  • Einsatz während Brauchtumsveranstaltungen (wie Kirchweih, Fastnacht, etc.)

weitere Vorteile

  • stabile Beiträge im Schadensfall (keine Rückstufung, da auf eine Schadensfreiheitsstaffel verzichtet wird)

  • Reduzierung der Beiträge durch eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, sowie gestaffelte Tarifnachlässe, wenn entweder alle land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge bei der GHV und/oder alle land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge sowie die Betriebshaftpflichtversicherung bei der GHV versichert sind.

  • Wahlmöglichkeit des Versicherungsumfangs zwischen Voll- und Teildeckung (bei Teildeckung)

Fahrzeugversicherung

Zur Optimierung des Versicherungsschutzes bietet die GHV über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung hinaus einen Kasko-Versicherungsschutz für die Fahrzeuge an.
Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Teilkaskoversicherung gegen die Gefahren

  • Brand

  • Glasbruch

  • Diebstahl/Raub

  • Kollision mit Haarwild

  • Elementarschäden

zu schützen oder durch eine Vollkaskoversicherung darüber hinaus auch die Risiken von Vandalismus und Schäden an der Karosserie (durch selbstverschuldete Unfälle oder bei Fahrerflucht des Schädigers) auf ihre Versicherung zu übertragen.

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