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Selbstverwaltung
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Satzungen

Die Satzungen werden als autonomes Recht von den Vertreterversammlungen der Körperschaften der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Kranken- und Pflegekasse sowie Alterskasse beschlossen.

Sie werden durch Aushang in den Geschäftsräumen der Regionaldirektionen und der Verwaltungsstellenstandorte sowie durch einen Hinweis in "LSV kompakt" veröffentlicht.

Genehmigt werden sie durch die zuständige Aufsichtbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen.

                   
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