Kontakt Aktuelles Veranstaltungen / Termine Presse Prävention Leistungen Mitgliedschaft / Beitrag Service
Sie sind hier: Mitgliedschaft / Beitrag Informationen für Arbeitgeber

Geringfügig Beschäftigte

Sozialversicherungsfrei bleiben Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt bis zu 400,00 EUR monatlich.

Ist eine Beschäftigung als geringfügig entlohnte versicherungsfrei, sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Im Übrigen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer zu zahlen. Zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Für den Einzug der Beiträge und für die Meldungen ist ab 01.04.2003 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen, zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erhält auch sämtliche Meldungen für kurzfristig Beschäftigte.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.minijob-zentrale.de oder beim Service-Center der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min.; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich).

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Franken und Oberbayern
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an post@fob.lsv.de