Geringfügig Beschäftigte
Sozialversicherungsfrei bleiben Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt bis zu 400,00 EUR monatlich.
Ist eine Beschäftigung als geringfügig entlohnte versicherungsfrei, sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Im Übrigen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer zu zahlen. Zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Für den Einzug der Beiträge und für die Meldungen ist ab 01.04.2003 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen, zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erhält auch sämtliche Meldungen für kurzfristig Beschäftigte.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.minijob-zentrale.de oder beim Service-Center der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min.; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich).