Beitragsberechnung Franken und Oberbayern
I
n der Satzung der LKK Franken und Oberbayern ist folgender gemeinsamer Beitragsmaßstab festgelegt:-
Zur Ermittlung des Berechnungswertes ist von den landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem durchschnittlichen Hektarwert der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, auszugeben. Der durchschnittliche Hektarwert beträgt höchstens 2.000 DM
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Weicht der durchschnittliche Hektarwert um mehr als 15 Prozent von dem für die landwirtschaftliche Eigentumsfläche finanzamtlich festgestellten und nachgewiesenen Hektarwert ab, so wird er auf Antrag auf diesen Wert angeglichen. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Mitglieds- bzw. Beitragsbescheides schriftlich bei der Krankenkasse unter Vorlage entsprechender Nachweise zu stellen.
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Übersteigt der so ermittelte Hektarwert den im Kassenbezirk geltenden Durchschnittshektarwert von 1.066 DM, wird er dadurch bereinigt, dass die Hälfte des Differenzbetrages von dem übersteigenden Wert abgezogen wird.
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Die in Form anderer Kulturen genutzten Flächen werden mit einem ihrem durchschnittlichen Ertrag entsprechenden Vervielfältiger zur landwirtschaftlich genutzten Fläche ins Verhältnis gesetzt und dieser hinzugerechnet.
Der Vervielfältiger beträgt für
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Für folgende Unternehmensarten gelten feste Berechnungs- oder Vergleichswerte:
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