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Mindestgrößen bis 31.12.2007

Die Mindestgröße ist dann erreicht, wenn das Unternehmen einen von uns festgesetzten Grenzwert erreicht oder überschreitet.

Für Unternehmen der reinen Landwirtschaft, für die die Land- und forstwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Franken und Oberbayern zuständig ist, werden folgende Mindestgrößen festgesetzt:

Zuständigkeitsbereich Regionaldirektion Bayreuth
Gruppe Hektarwert in DM Mindestgröße in Hektar
1 bis 500 5,50
2 501 bis 1.100 4,50
3 1.101 bis 1.700 3,50
4 1.701 bis 2.300 2,50
5 2.301 und höher 2,00
Zuständigkeitsbereich Regionaldirektion München
Gruppe Hektarwert in DM Mindestgröße in Hektar
1 bis 600 8
2 601 bis 850 6
3 851 bis 1.200 5
4 mehr als 1.200 4
Zuständigkeitsbereich Regionaldirektion Würzburg
Gruppe Hektarwert in DM Mindestgröße in Hektar
1 bis 500 8
2 501 bis 800 6
3 801 bis 1.200 5
4 1.201 bis 1.600 4
5 mehr als 1.600 3

Für die Festsetzung des Grenzwertes ist der Hektarwert maßgebend. Die für ihern Betriebssitz geltende Mindestgröße können Sie entweder bei uns erfragen oder aber selber errechnen. Und das gehr so:

Hektarwertberechnung (für Regionaldirektion München)

Entnehmen Sie bitte aus Ihrem Einheitswertbescheid die Vergleichszahl für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb. Multiplizieren Sie diesen Wert mit 37,26 - dann erhalten Sie Ihren Hektarwert.

Formel: Vergleichszahl mal 37,26 ist gleich Hektarwert

Im Unterschied hierzu ist für den Binnenfischer die Mindestgröße auf einen Arbeitsbedarf von jährlich 120 Arbeitstagen und für Imker auf 100 Bienenvölker gesetzlich festgelegt.
Wanderschäfer erreichen grundsätzlich nur dann die Mindestgröße, wenn sie eine Herde von mindestens 240 Großtieren halten.

Hektarwertberechnung (für Regionaldirektionen Bayreuth und Würzburg)

Für den Bereich der Regionaldirektionen Bayreuth und Würzburg reichtet sich die Einstufung in die jeweilige Hektarwertgruppe nach den durchschnittlichen Hektarwerten der Veranlagungsgemeinde, in welcher das Unternehmen seinen Sitz hat.

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