Der LBG-Beitrag Umlage 2011
Das müssen Sie wissen
Seit der Umlage 2009 (fällig 2010) wird der LBG-Beitrag grundsätzlich nach einem neuen Beitragsmaßstab erhoben, dem Arbeitsbedarf. Um zu große Beitragsbelastungen für einige Versicherte zu vermeiden, wurde eine schrittweise Systemumstellung festgelegt. Die Selbstverwaltung hat beschlossen, als ausgleichendes Element übergangsweise den bisher geltenden modifizierten Flächenwert als Teilkomponente beizubehalten. Für die aktuelle Umlage 2011 erfolgt die Beitragsberechnung deshalb zu 60 Prozent nach dem Arbeitsbedarf und zu 40 Prozent nach dem bisherigen Beitragsmaßstab Flächenwert. Das alte Flächenwertmodell wird in den darauf folgenden Jahren stufenweise (um jeweils fünf Prozent) zurückgefahren. Ausnahme: Die Beitragberechnung für Waldflächen erfolgt bereits seit der Umlage 2009 ausschließlich nach dem Arbeitbedarf.
Warum Umstellung auf Arbeitsbedarf?
Die Philosophie des bundesweit neuen Beitragsmaßstabs lautet: Je mehr Arbeitszeit ein Versicherter für die Bewirtschaftung seines Unternehmens aufwenden muss, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er dabei einen Arbeitsunfall erleidet. Das Unfallrisiko, das laut Auftrag des Gesetzgebers stärker als bisher berücksichtigt werden muss, hängt grundsätzlich von der Arbeitszeit ab, die er für die Erledigung der anfallenden Tätigkeiten braucht. Der neue Beitragsmaßstab berücksichtigt den durchschnittlichen Arbeitsaufwand eines Betriebs - nicht für jeden Betrieb individuell, sondern auf der Basis von für Bayern gültigen Normarbeitszeiten.
Diese Berechnungseinheiten je Hektar Fläche oder Stück Vieh (BER) hat als wissenschaftlich begleitender Gutachter Professor Dr. Bahrs – übrigens: für alle Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen) und für jedes Produktionsverfahren getrennt – ermittelt. Soweit es vom Arbeitsaufwand vergleichbar war, sind in der Flächenbewirtschaftung Nutzungsarten zu gemeinsamen Produktionsformen zusammengefasst worden - zum Beispiel Silomais, Corn-Cob-Mix und Gras zu Futterbau oder Getreide, Körnermais, Ölsaaten, Futterleguminosen usw. zu Mähdrusch. Diese Daten können die LSV-Träger ohne zusätzliche Abfrage bei den Versicherten über INVEKOS ermitteln. Eine Tabelle mit allen Berechnungseinheiten (BER) finden Sie in der Satzung der LBG Franken und Oberbayern oder hier.
BER = Basiswert und Degressionsfaktor
Die BER wird aus zwei Größen gebildet: dem Basiswert und dem Degressionsfaktor. Basiswerte geben den durchschnittlichen Arbeitsaufwand für jedes Produktionsverfahren pro Hektar bzw. Tier und Jahr an. Da aber zum Beispiel die Bewirtschaftung einer doppelt so großen Fläche nicht einem doppelt so großen Arbeitsaufwand entspricht, weil beispielsweise die Vorbereitungszeiten für die Maschinen nur einmal anfallen und andererseits mit zunehmender Flächengröße auch größere Maschinen zum Einsatz kommen können, wird ein Faktor benötigt, der diese Schieflage korrigiert: Das ist der Degressionsfaktor. So wird sichergestellt, dass mit zunehmender Betriebsgröße die Arbeitszeit - umgelegt auf einen Hektar Fläche oder ein Tier – abnimmt, zumindest ab einer Unter- und bis zu einer Obergrenze. Die Berechnungseinheit (BER) ist dann das Produkt aus Menge hoch Degressionsfaktor mal Basiswert.
Härtefallregelung
Eine Härtefallregelung ist für Fälle vorgesehen, in denen die Umstellung des Beitragssystems eine Beitragserhöhung für die Umlage 2011 im Vergleich zum Beitrag für die Umlage 2008 (bei identischen Betriebsverhältnissen) von mindestens 100 Prozent und mindestens 300 Euro ausmacht. Liegen beide Voraussetzungen vor, wird die Beitragserhöhung auf 100 Prozent begrenzt. Der überschießende Betrag wird durch eine Härtefallgutschrift ausgeglichen.
Wie wird der Arbeitsbedarf ermittelt?
Multipliziert man diese ermittelten Berechnungseinheiten je Hektar oder je Tier mit der jeweiligen im Unternehmen zum Stichtag 15. Mai 2011 vorhandenen Menge (zum Beispiel Flächen) oder Anzahl (zum Beispiel Tiere), erhält man den Berechnungswert. Um zum Arbeitsbedarf zu kommen, wird dieser Wert dann mit einem Risikogruppenfaktor multipliziert. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Risikogruppe möglichst ihr anfallendes Unfallaufkommen selbst abdeckt, wobei das Solidarprinzip aber innerhalb einer jeden Risikogruppe gewahrt bleibt. Etwaige Über- oder Unterdeckungen zwischen Beitragsaufkommen und Unfalllast werden durch Risikogruppenfaktoren ausgeglichen. Bei der LBG Franken und Oberbayern gibt es künftig folgende Risikogruppen, die von der Umstellung auf den Arbeitsbedarf betroffen sind: bodenbewirtschaftende Landwirtschaft, Tierhaltung, Weinbau, Spezial- und Sonderkulturen, Forst.
In einem zweiten Schritt wird nach der bisherigen Methode der Flächenwert berechnet. Der Berechnungswert des Arbeitsbedarfs fließt mit einem Anteil von 60 Prozent in die Beitragsberechnung ein, der Flächenwert wird mit 40 Prozent berücksichtigt.
Die Werte werden – getrennt nach Bundsmittelberechtigung und keine Bundesmittelberechtigung – mit dem Hebesatz multipliziert. Für landwirtschaftliche Nebenunternehmen, Lohn- und sonstige Unternehmen sowie Jagden bleibt die bisherige Beitragsberechnung erhalten.
Bundesmittel, Lastenausgleich und Entwicklung der Umlage
Die Bundesregierung wird voraussichtlich 175 Mio. € zur Beitragssenkung zur Verfügung stellen, wobei der entsprechende Zuwendungsbescheid für die Bundesmittel LUV erst für Ende März 2012 erwartet werden kann. 75 Mio. € der Bundesmittelzuwendung sind mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass eine Freigabe dieser Mittel erst dann erfolgen wird, wenn das Gesetz zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung verabschiedet ist.
Auf der Basis von 175 Mio. € Bundesmittel errechnet sich ein Anteil für die LBG Franken und Oberbayern in Höhe von 28,65 Mio. €. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 3,97 Mio. €.
Weiter kann die LBG Franken und Oberbayern mit einer Ausgleichszahlung in Höhe von rund 10,91 Mio. € aus dem sogenannten Lastenausgleich rechnen. Der Lastenausgleich ist gesetzlich geregelt (Gesetz zur Modernisierung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung - LSVMG) und verfolgt den Zweck, dass jede LBG ihre Neurenten aus eigenen Mitteln finanziert und dass Altrenten von allen LBGen gemeinsam getragen werden. Damit wird jede LBG finanziell so gestellt, als hätte sie die heutige Risikostruktur schon immer gehabt. Belastungsunterschiede aufgrund der aktuellen Risikostruktur wird es zwar weiterhin geben, die gemeinsame Tragung der Altlasten stärkt aber in Zeiten reduzierter staatlicher Zuschüsse die innerlandwirtschaftliche Solidarität bei den Beiträgen zur Unfallversicherung. Unter dem Strich heißt Lasten-ausgleich also, dass LBGen mit geringen Altrentenzahlungen diejenigen finanziell unterstützen, die mit hohen Altrentenzahlungen belastet sind. Trotz einer geringeren Bundesmittelzuwendung sinkt die Umlage 2011 der LBG Franken und Oberbayern auf rund 93 Mio. € (Vorjahr: 103 Mio. €, Umlage 2009: 111,3 Mio. €). Der Umlagerückgang erklärt sich durch rückläufige Leistungsaufwendungen infolge des LSV-Modernisierungsgesetzes und durch eine kostenbewusste Verwaltung der LBG Franken und Oberbayern.
Die Bruttohebesätze sinken auf 5,76 € je Berechnungseinheit des Arbeitsbedarfs und 3,95 € je Hundert des Flächen-/Berechnungswerts. Bei vollem Bundesmittelanspruch verringern sich die Bruttobeiträge um 47,45 % (Bundesmittelsenkungsquote).
Über die Grundbeiträge aller Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften LBGen müssen nicht mehr nur die Verwaltungskosten und das Grundrisiko abgedeckt werden, sondern auch die Präventionsaufwendungen - so die verbindlichen Vorgaben des Spitzenverbandes der LBGen. Für die aktuelle Umlage 2011 bleiben die Grundbeiträge unverändert bei 75 € für Unternehmen ohne Bundesmittelanspruch und bei 100 € für Unternehmen mit Bundesmittelberechtigung.
Fälligkeit und Beitragsvorschussregelung
Die Beitragsbescheide für die Umlage 2011 werden voraussichtlich am 13. Januar 2012 versandt - mit Fälligkeit am 15. Februar 2012. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge auf dem Konto der LBG Franken und Oberbayern verbucht sein. Bei Zahlung durch Überweisung sind Banklaufzeiten unbedingt zu beachten, um einen fristgerechten Zahlungszugang zu erreichen. Bitte beachten Sie dabei auch die neuen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Bei Zahlungsverzug muss die LBG Franken und Oberbayern Säumniszuschläge erheben. Einen Zahlungsverzug kann man am einfachsten durch einen Beitritt zum Lastschriftverfahren vermeiden. Ein Vordruck für eine Einzugsermächtigung liegt dem Beitragsbescheid bei und steht hier als Datei zum Herunterladen bereit..
Abschlagszahlung verbindlich
Zur Entlastung der Beitragszahler ist bei Beiträgen über 500 Euro eine Zahlung mit zwei Abschlägen und einer Schlusszahlung vorgesehen. Die erste Abschlagzahlung wird am 15. Februar 2012, die zweite Teilzahlung am 15. Mai 2012 und die Schlusszahlung am 15. August 2012 fällig.
Bitte beachten Sie: Vor allem die zweite und dritte Zahlung kann leicht vergessen werden, was uns von Gesetzes wegen zwingt, eine Mahngebühr und Säumniszuschläge aufzuschlagen. Daher unser Rat: Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung und Sie brauchen sich keine weiteren Gedanken um die Fälligkeit mehr machen!
Wie hoch ist mein Beitrag?
Wer schon einmal selbst rechnen möchte, wie hoch sein Beitrag bei der Umlage 2011 voraussichtlich ausfallen wird, kann dies mit dem Beitragsrechner. Sie müssen nur Ihre Betriebsdaten eingeben! Wir weisen allerdings darauf hin, dass letztlich nur der von uns versandte Beitragsbescheid rechtsverbindlich ist.
Weitere Informationen
Der Beitragsbescheid - Schritt für Schritt erklärt
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