Der neue LBG-Beitrag
Neuer LBG-Beitrag: Das müssen Sie wissen
Mit der nächsten Umlage (fällig bis 15. Februar 2010) wird der LBG-Beitrag grundsätzlich nach einem neuen Beitragsmaßstab erhoben, dem Arbeitsbedarf. Um zu große Beitragsbelastungen für einige Versicherte zu vermeiden, wird das neue System schrittweise eingeführt. Die Selbstverwaltung hat beschlossen, als ausgleichendes Element übergangsweise und zum Teil den bisher geltenden modifizierten Flächenwert beizubehalten. Für die Umlage 2009 erfolgt die Beitragsberechnung deshalb zur Hälfte nach dem Arbeitsbedarf und zu 50 Prozent nach dem bisherigen Beitragsmaßstab Flächenwert. Das alte Flächenwertmodell wird dann in den darauf folgenden Jahren stufenweise (um jeweils fünf Prozent) zurückgefahren. Ausnahme: Die Beitragberechnung für Waldflächen erfolgt bereits für die Umlage 2009 ausschließlich nach dem Arbeitbedarf.
Warum Umstellung auf Arbeitsbedarf?
Die Philosophie des bundesweit neuen Beitragsmaßstabs lautet: Je mehr Arbeitszeit ein Versicherter für die Bewirtschaftung seines Unternehmens aufwenden muss, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er dabei einen Arbeitsunfall erleidet. Das Unfallrisiko, das laut Auftrag des Gesetzgebers stärker als bisher berücksichtigt werden muss, hängt grundsätzlich von der Arbeitszeit ab, die er für die Erledigung der anfallenden Tätigkeiten braucht. Der neue Beitragsmaßstab berücksichtigt den durchschnittlichen Arbeitsaufwand eines Betriebs – nicht für jeden Betrieb individuell, sondern auf der Basis von für Bayern gültige Normarbeitszeiten.
Diese Berechnungseinheiten je Hektar Fläche oder Stück Vieh (BER) hat als wissenschaftlich begleitender Gutachter Professor Dr. Bahrs – übrigens: für alle Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen) und für jedes Produktionsverfahren – getrennt ermittelt. Soweit es vom Arbeitsaufwand vergleichbar war, sind in der Flächenbewirtschaftung Nutzungsarten zu gemeinsamen Produktionsformen zusammengefasst worden - zum Beispiel Silomais, Corn-Cob-Mix und Gras zu Futterbau oder Getreide, Körnermais, Ölsaaten, Futterleguminosen usw. zu Mähdrusch. Diese Daten konnten die LSV-Träger ohne zusätzliche Abfrage bei den Versicherten über INVEKOS ermitteln. Eine Tabelle mit allen Berechnungseinheiten (BER) finden Sie in der Satzung der LBG Franken und Oberbayern oder hier.
BER = Basiswert und Degressionsfaktor
Die BER wird aus zwei Größen gebildet: dem Basiswert und dem Degressionsfaktor. Basiswerte geben den durchschnittlichen Arbeitsaufwand für jedes Produktionsverfahren pro Hektar bzw. Tier und Jahr an. Da aber zum Beispiel die Bewirtschaftung einer doppelt so großen Fläche nicht einem doppelt so großen Arbeitsaufwand entspricht, weil beispielsweise die Vorbereitungszeiten für die Maschinen nur einmal anfallen und andererseits mit zunehmender Flächengröße auch größere Maschinen zum Einsatz kommen können, wird ein Faktor benötigt, der diese Schieflage korrigiert: Das ist der Degressionsfaktor. So wird sichergestellt, dass mit zunehmender Betriebsgröße die Arbeitszeit - umgelegt auf einen Hektar Fläche oder ein Tier – abnimmt, zumindest ab einer Unter- und bis zu einer Obergrenze. Die Berechnungseinheit (BER) ist dann das Produkt aus Menge hoch Degressionsfaktor mal Basiswert.
Härtefallregelung
Eine Härtefallregelung ist für Fälle vorgesehen, in denen die Umstellung des Beitragssystems ausnahmsweise eine jährliche Beitragserhöhung über 300 Euro brutto verursacht. Gleichzeitig muss die Erhöhung im Vergleich zum Beitrag für die Umlage 2008 (bei identischen Betriebsverhältnissen) mindestens 50 Prozent ausmachen. Liegen beide Voraussetzungen vor, wird die Beitragserhöhung auf 50 Prozent begrenzt. Der überschießende Betrag wird durch eine Härtefallgutschrift ausgeglichen. In den Folgejahren erhöht sich der selbst zu tragende Steigerungsbetrag von 50 auf 75 Prozent (Umlage 2010) beziehungsweise auf 100 Prozent (Umlage 2011).
Wie wird der Arbeitsbedarf ermittelt?
Multipliziert man diese ermittelten Berechnungseinheiten je Hektar oder je Tier mit der jeweiligen im Unternehmen zum Stichtag 15. Mai 2009 vorhandenen Menge (zum Beispiel Flächen) oder Anzahl (zum Beispiel Tiere), erhält man den Berechnungswert. Um zum Arbeitsbedarf zu kommen, wird dieser Wert dann mit einem Risikogruppenfaktor multipliziert. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Risikogruppe möglichst ihr anfallendes Unfallaufkommen selbst abdeckt, wobei das Solidarprinzip aber innerhalb einer jeden Risikogruppe gewahrt bleibt. Etwaige Über- oder Unterdeckungen zwischen Beitragsaufkommen und Unfalllast werden durch Risikogruppenfaktoren ausgeglichen. Bei der LBG Franken und Oberbayern gibt es künftig folgende Risikogruppen, die von der Umstellung auf den Arbeitsbedarf betroffen sind: bodenbewirtschaftende Landwirtschaft, Tierhaltung, Weinbau, Spezial- und Sonderkulturen, Forst.
In einem zweiten Schritt wird nun nach der bisherigen Methode der Flächenwert berechnet und – ebenso wie der Arbeitsbedarf – durch zwei geteilt, da ja jede Größe nur zur Hälfte in den neuen Bruttobeitrag einfließen darf. Die Werte werden – getrennt nach Bundsmittelberechtigung und keine Bundesmittelberechtigung – mit dem Hebesatz multipliziert, nachdem zuvor noch geprüft worden ist, ob ein Härtefall vorliegt. Für landwirtschaftliche Nebenunternehmen, Lohn- und sonstige Unternehmen sowie Jagden bleibt die bisherige Beitragsberechnung erhalten.
Bundesmittel, Entwicklung der Umlage
Nach dem Koalitionsvertrag wird der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung für das Jahr 2010 auf 200 Millionen Euro angehoben. Zusätzlich stellt die Bundesregierung über ihr Sofortprogramm zur Bewältigung der Krise in der Landwirtschaft weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit betragen die Bundesmittel für 2010 insgesamt 300 Millionen Euro. Der Anteil für die LBG Franken und Oberbayern liegt bei rund 53,3 Millionen Euro. Dieser Bundesmittelanteil wird vom Bruttobeitrag abgezogen. Dazu addiert wird dann am Ende noch der Grundbeitrag. Übrigens: Einsparungen aus der Abfindungsaktion fließen natürlich künftig entlastend mit in die Umlage ein.
Neuer Grundbeitrag
Über die Grundbeiträge aller Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften LBGen müssen zukünftig nicht mehr nur die Verwaltungskosten und das Grundrisiko abgedeckt werden, sondern auch die Präventionsaufwendungen – so die verbindlichen Vorgaben des Spitzenverbandes der LBGen. Für die LBG Franken und Oberbayern bedeutet dies, dass eine Anhebung für die Umlage 2009 von 65 Euro auf 75 Euro für Unternehmen ohne Bundesmittelanspruch und von 85 Euro auf 100 Euro für Unternehmen mit Bundesmittelanspruch notwendig wird. Und so ergibt sich am Ende der Zahlbetrag, der sich auf Ihrem Bescheid wieder findet.
Fälligkeit und Beitragsvorschussregelung
Die Beitragsbescheide für die Umlage 2009 werden voraussichtlich am 15. Januar 2010 versandt - mit Fälligkeit am 15. Februar 2010. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Beiträge auf dem Konto der LBG Franken und Oberbayern verbucht sein. Bei Zahlung durch Überweisung sind Banklaufzeiten unbedingt zu beachten, um einen fristgerechten Zahlungszugang zu erreichen. Bitte beachten Sie dabei auch die neuen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Bei Zahlungsverzug muss die LBG Franken und Oberbayern Säumniszuschläge erheben. Einen Zahlungsverzug kann man am einfachsten durch einen Beitritt zum Lastschriftverfahren vermeiden. Ein Vordruck für eine Einzugsermächtigung liegt dem Beitragsbescheid bei.
Neu: Abschlagszahlung verbindlich
Zur Entlastung der Beitragszahler ist bei Beiträgen über 500 Euro eine Zahlung mit zwei Abschlägen und einer Schlusszahlung vorgesehen. Die erste Abschlagzahlung wird am 15. Februar 2010, die zweite Teilzahlung am 15. Mai 2010 und die Schlusszahlung am 15. August 2010 fällig.
Bitte beachten Sie: Vor allem die zweite und dritte Zahlung kann leicht vergessen werden, was uns von Gesetzes wegen zwingt, eine Mahngebühr aufzuschlagen. Daher unser Rat: Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung und Sie brauchen sich keine weiteren Gedanken um die Fälligkeit mehr machen!
Wie hoch ist mein Beitrag?
Wer schon einmal selbst rechnen möchte, wie hoch sein Beitrag bei der Umlage 2009 voraussichtlich ausfallen wird, kann dies mit dem Beitragsrechner. Sie müssen nur Ihre Betriebsdaten eingeben! Wir weisen allerdings darauf hin, dass letztlich nur der von uns versandte Beitragsbescheid rechtsverbindlich ist.
Weitere Informationen
Der neue Beitragsbescheid - Schritt für Schritt erklärt
Berechnungseinheiten
Simulationsrechner
Noch Fragen?
Unsere Service-Telefonnummern finden Sie hier.