Mitgliedschaft / Beitrag
Die Mitgliedschaft und Beitragshöhe zur
Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) sind von der Art des
jeweiligen Unternehmens abhängig. Die Landwirtschaftliche
Alterskasse (LAK), die Krankenkasse (LKK) und die Pflegekasse (LPK) sind
auf land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, Ehegatten
und mitarbeitende Familienangehörige (Mifas) zugeschnitten.
Eine Zugehörigkeit zu allen vier Zweigen der Sozialversicherung
kann demnach bestehen, muss es aber nicht.
Die landwirtschaftlichen Betriebe werden für alle Versicherungszweige zentral in einem "Gemeinsamen Kataster" verwaltet. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Verwaltungskosten und der Aufwand für die Unternehmer möglichst gering gehalten werden können.