Kinderarztvertrag in Bayern
Qualifizierte ärztliche Versorgung für Kinder und Jugendliche - davon kann Ihr Nachwuchs nur profitieren!
Um der besonderen Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, haben die Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern mit den bayerischen Kinder- und Jugendärzten einen kinderärztlichen (pädiatriezentrierten) Versorgungsvertrag geschlossen.
Der hausärztlich tätige Kinder- und Jugendarzt koordiniert als ärztlicher Lotse die gesamte medizinische Versorgung mit dem Ziel, Doppeluntersuchungen und nicht kindgerechte Fehlmedikationen zu vermeiden.
Nutzen Sie die Vorteile der kinderarztzentrierten Versorgung!
Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Sie vermeiden unnötige Doppeluntersuchungen und damit auch unnötige gesundheitliche Belastungen (z.B. durch mehrfaches Röntgen) für Ihr Kind. Ihr Kinderarzt steuert zentral alle Behandlungsschritte.
Kindgerechte Vorsorge
Kinder- und Jugendliche können von der Geburt (z.B. erweitertes Neugeborenenscreening) bis zum 17. Lebensjahr (altersgerechter Gesundheits-Check Up) insgesamt 14 verschiedene Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Das pädiatriezentrierte Angebot umfasst auch alle in den Impfrichtlinien aufgeführten Impfungen, ein Schwachsichtigkeitsscreening sowie eine otoakustische Emissionsuntersuchung.
Kindgerechte Wartezeit
Für im Vertrag eingeschriebene Kinder sollen Wartezeiten von über 45 Minuten nach Möglichkeit vermieden werden. Darüber hinaus werden dringende Krankheitsfälle wie z.B. hoch fiebernde Kinder, Kinder mit Atemnot oder akuten Kreislaufstörungen vorrangig in der Praxis des Kinder- und Jugendarztes behandelt. Für solche Fälle steht sogar ein spezielles Notfalllabor zur Verfügung.
Erleichterte Überweisungen
Ihr Kinder- und Jugendarzt ist bei der Vermittlung von dringenden Facharztterminen behilflich. Vorzugsweise erfolgen Überweisungen an fachärztlich tätige Kinder- und Jugendärzte. -
Optimale medizinische Versorgung
- Die Therapiequalität wird durch die zentrale Steuerung aller Behandlungsschritte verbessert.
- Die Gefahren unkoordinierter, nicht kindgerechter und deshalb oft gefährlicher Medikamenteneinnahme werden vermieden.
- Überflüssige Krankenhausaufenthalte bleiben Ihrem Kind erspart.
Direkter Zugang zu Frauen- und Augenärzten sowie zum ärztlichen Notfalldienst möglich
Ohne Überweisung kann Ihr Kind den Frauen-, Augenarzt sowie den ärztlichen Notfalldienst aufsuchen.
Das ist wichtig:
- Die Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen am Kinderarztvertrag ist freiwillig und beginnt ab dem Tag, der im Bestätigungsschreiben der LKK genannt ist.
- Die gleichzeitige Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen am Vertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband über die hausarztzentrierte Versorgung und dem Kinderarztvertrag) ist nicht möglich.
- Die Teilnahme Ihres Kindes/des Jugendlichen endet automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Suchen Sie mit Ihrem Kind grundsätzlich zuerst Ihren Kinderarzt auf. Er berät Sie bzw. Ihr Kind und überweist es bei Bedarf an einen Facharzt.
- Ist Ihr Kinderarzt im Urlaub oder krank, muss der vom Kinderarzt benannte Arzt aufgesucht werden.
- Ihr Kind ist zunächst zwölf Monate an den gewählten Kinderarzt gebunden. Die Teilnahme des Kindes/Jugendlichen verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Teil- nahme nicht durch Sie (für Ihr Kind) gegenüber der LKK spätestens vier Wochen zum Ende des Teilnahmejahres schriftlich gekündigt wird. Ein Kinderarztwechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (bei Umzug, bei nachhaltig gestörtem Arzt-Patienten-Verhältnis).
Sprechen Sie mit dem Kinderarzt/der Kinderärztin Ihres Vertrauens über das Kinderarztprogramm der LKK. Füllen Sie die Teilnahmeerklärung für Ihr Kind gemeinsam mit dem Kinderarzt aus. Die Kinderarztpraxis sendet die Teilnahmeerklärung an uns, Ihre LKK. Wir senden Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
LKK Franken und Oberbayern
Telefon: (089) 45480-354
Fax: (089) 45480-466
E-Mail: lkk-leistung@fob.lsv.de