Hausarztverträge in Bayern
Gesundheitsversorgung aus einer Hand - davon können Sie nur profitieren!
Ein wesentliches Element zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist die Koordination der ärztlichen Behandlung. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern haben deshalb sowohl mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns als auch mit dem Bayerischen Hausärzteverband einen Hausarztvertrag abgeschlossen.
Daher besteht schon seit Juli 2006 ein Hausarztvertrag zwischen den Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, dem bislang schon eine große Zahl unserer Versicherten und viele Hausärzte beigetreten sind. Aufgrund einer verpflichtenden Vorgabe durch den Gesetzgeber haben die LKKen in Bayern nun einen weiteren zusätzlichen Hausarztvertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband geschlossen.Das bedeutet für Sie: Die generelle Teilnahme am Hausarztmodell ist für Sie auch weiterhin freiwillig!
Sind Sie bereits in dem alten Hausarztvertrag eingeschrieben, dann können Sie das auch weiterhin bleiben. Für Sie ändert sich nichts. Allerdings müssen Sie – sofern Ihr Hausarzt dem neuen Vertrag beigetreten ist – auch eine neue Teilnahmeerklärung („Versicherten-Einschreibebeleg“) unterschreiben. Dies geschieht bei Ihrem Hausarzt. Wenn Sie bislang noch nicht im Hausarztmodell eingeschrieben sind, dann können Sie dies jederzeit bei einem Hausarzt tun, der selbst an einem Hausarztvertrag teilnimmt - unabhängig davon, ob es sich dabei um den alten oder den neuen Vertrag handelt.
Hausarztvertrag mit der KVB
Hausarztvertrag mit dem Hausärzteverband