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Todesfall

Stirbt ein Versicherter, so stellt sich für die hinterbliebenen Familienangehörigen die Frage, wie es in Zukunft weiter gehen soll. Auch bei einem solch traurigen Anlass sieht die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) und die landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Leistungen für die Hinterbliebenen vor.

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